Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
1. Vertragspartner
Tele Locher AG (nachfolgend „TLA")
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der TLA.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
3. Vertragsgrundlagen
Massgeblich für den Vertragsinhalt sind:
- Offerte / Auftrag
- diese AGB
- Bei Widersprüchen geht die Offerte vor.
B. Vertragsabschluss
Offerten sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung
- mündliche Vereinbarung
- oder durch Inanspruchnahme von Leistungen bzw. Nutzung gelieferter Produkte
C. Leistungen
Die TLA bietet Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Multimedia und IT an.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Lieferung von Geräten und Systemen
- Beratung und Planung
- Installation und Inbetriebnahme (sofern vereinbart)
Die Leistungen werden fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
D. Betrieb und Nutzung
Gelieferte Produkte und Systeme werden betriebsbereit übergeben.
Aufgrund externer Einflüsse – insbesondere durch Software, Updates, Drittanbieter, Netzwerke oder externe Dienste – kann kein jederzeit störungsfreier Betrieb garantiert werden.
E. Garantie
Für sämtliche gelieferten Produkte gelten grundsätzlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Die TLA unterstützt den Kunden bei der Abwicklung von Garantiefällen.
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart (z. B. im Rahmen eines Servicevertrags, Supportvertrags oder Sorglos-Pakets), übernimmt die TLA keine über die Herstellergarantie hinausgehenden Garantie- oder Gewährleistungsleistungen.
Die Garantie richtet sich ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
F. Dienstleistungen
Dienstleistungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand.
Leistungen werden sorgfältig erbracht, jedoch ohne Zusicherung eines bestimmten Erfolgs oder einer dauerhaften Fehlerfreiheit.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat verrechnet.
G. Abnahme und Mängel
Der Kunde hat gelieferte Produkte und Leistungen nach Erhalt zu prüfen.
Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.
Erfolgt keine fristgerechte Meldung oder werden Produkte bzw. Leistungen genutzt, gelten diese als genehmigt.
H. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Leistungserbringung angemessen und ist insbesondere verantwortlich für:
- Bereitstellung notwendiger Informationen und Zugänge
- Sicherung seiner Daten
- sachgemässe Nutzung der Produkte und Systeme
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann daraus entstehender Mehraufwand zusätzlich verrechnet werden.
I. Preise und Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.
Rechnungen gelten als akzeptiert, sofern sie nicht innert angemessener Frist beanstandet werden.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sowie Mehraufwände werden nach Aufwand verrechnet.
J. Haftung
Die TLA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für Einflüsse ausserhalb des direkten Einflussbereichs – insbesondere durch Software, Drittanbieter, Netzwerke oder externe Dienste – wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden sowie Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern keine separate Vereinbarung besteht.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.
K. Lieferung und Termine
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich.
Verzögerungen durch Hersteller, Lieferanten oder Dritte liegen ausserhalb des Einflussbereichs der TLA.
L. Einsatz von Dritten
Die TLA ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen.
M. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TLA.
N. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der TLA (z. B. Lieferengpässe, Naturereignisse, Ausfälle von Drittanbietern etc.) können zu Verzögerungen oder Einschränkungen führen.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
O. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Tele Locher AG.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.